Gestern beschloss der Bundestag das Gesetz zur Reform elterlicher Sorge.
Siehe auch den Artikel zum Referententwurf.
Mit der Neuregelung soll auch bei nichtverheirateten Eltern eine gemeinsame Sorge erleichtert werden. Nach bisherigem Recht wurden unverheiratete Väter grundsätzlich nur mit Einverständnis der Mutter an der elterlichen Sorge beteiligt.
Auch ohne Einverständnis der Mutter, kann der Vater nun ein (beschleunigtes und vereinfachtes) Verfahren anstreben, in dem das Familiengericht über die Sorge entscheidet, falls es zu keiner Einigung kommt. Auch dem Vater kann, falls das Kindeswohl dem nicht entgegen steht, das (alleinige) Sorgerecht zugesprochen werden.
Quelle: Website des Bundesministeriums der Justiz.