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EEG Reform 2014 – EEG Umlage Befreiung

Am 23.6.2014 hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages den geänderten Gesetzentwurf des EEG angenommen. Am 1. August 2014 soll das reformierte Erneuerbare Energien Gesetz dann in Kraft treten.
Es sind auch Änderungen zur Befreiung von der EEG Umlage zu erwarten.

Folgende Änderungen sind mit der EEG Reform geplant:

Für selbsterzeugten Ökostrom z.B. Photovoltaik für den Eigenverbrauch wird mittelfristig 40% der EEG Umlage fällig. Aktuell wären das 2,5 Cent/kWh.

Betreiber von Ökostromanlagen müssen für den Eigenbedarf bis Ende 2015 30% der Ökostromumlage zahlen. Bis Ende 2016 zahlen Betreiber dann 35%, danach dann 40% der Ökostromumlage.

Kleinere Anlagen sollen von der Umlage befreit werden. Die Bagatellgrenze soll hier bei 10 Kilowatt liegen. Gewerbliche und private Anlagen werden gleich behandelt.
Für Bestandsanlagen ist zunächst keine Umlage geplant, es ist aber eine Überarbeitung für 2017 vorgesehen.

Betreiber von Neuanlagenab einer gewissen Größe werden künftig verpflichtet, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten.
Die erneuerbaren Energien sollen dadurch besser in den Europäischen Strommarkt integriert werden.
ab 1. August 2014: ab 500 kW
ab 1. Januar 2016: ab 250 kW
ab 1. Januar 2017: ab 100 kW
Bisher gezahlte Managementprämien sollen entfallen und in die Einspeisevergütung eingepreist werden.
Außerdem müssen alle Neunlagen fernsteuerbar sein.

Aktuell beträgt die durchschnittliche Vergütung technologieübergreifend durchschnittlich ca. 17 Cent/kWh. Für Neuanlagen soll die Einspeisevergütung auf durchschnittlich 12 Cent/kWh sinken.
Die besonderen Ausgleichsregelungen, die stromintensive Unternehmen von der Umlage ausnehmen, stehen aktuell auf dem Prüfstand. Die Bundesregierung befindet sich dazu in einem Dialog mit der EU-Kommission.

Wir bieten Ihnen umfassende persönliche Beratung zum EEG. Insbesondere können wir Ihnen aufzeigen, ob und wie Sie eine Befreiung von der EEG Umlage erreichen können.