Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG nach § 31a BtMG einstellen, wenn nur eine geringe Menge zum Eigenbedarf (richtig: Eigenverbrauch) vorliegt.
Voraussetzungen: geringe Menge zum Eigenbedarf
Absehen von der Verfolgung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- geringe Menge, Die geringe Menge zum Eigenbedarf Marihuana / Haschisch liegt abhängig vom Bundesland in Süddeutschland bei bis zu 6 g brutto oder 0,045 g THC
- Schuld des Täters als gering anzusehen
- zum Eigenverbrauch bestimmt
- kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
- Anbau, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Durchführung, Erwerb, Besitz
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Die Staatsanwaltschaft kann nach § 31a I BtMG grob zusammengefasst von der Verfolgung absehen und das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn lediglich eine geringe Menge zum Eigenverbrauch vorgeworfen wird. Anders als bei nicht geringer Menge ist hier auf die Menge Brutto abzustellen und nicht auf die Wirkstoffmenge. Die Qualität ist also grundsätzlich egal.
Die Einstellungspraxis und die Richtlinien unterscheiden sich je nach Bundesland. In den meisten Bundesländern ist eine Einstellung nur bei Marihuana und Haschisch möglich beziehungsweise Praxis. Folgende geringe Mengen dienen zur Orientierung:
Betäubungsmittel | Einstellung: Geringe Menge zum Eigenverbrauch möglich |
---|---|
Marihuana | 6 g oder 0,045 g THC |
Haschisch | 6 g oder 0,045 g THC |
Amphetamin | 0,2 g oder 0,15 g Amphetamin Base |
Methamphetamin | 0,075 g Base oder 0,09 g M.-Hydrochlorid |
Kokain | 0,3 g oder 0,1 g Cocainhydrochlorid |
MDMA | 0,36 g Base |
§ 31a BtMG:
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.
§ 29 V BtMG:
Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Die geringe Menge zum Eigenbedarf Amphetamin (Speed) beträgt abhängig vom Bundesland bis zu 0,2 g Amphetamin oder 0,15 g Amphetamin Base. In vielen Bundesländern nimmt die Staatsanwaltschaft bei den sogenannten harten Drogen grundsätzlich keine Einstellung nach § 31a BtMG vor. Insbesondere in Süddeutschland erfolgt keine Einstellung nach § 31a BtMG bei harten Drogen.
Bei Methamphetamin liegt die geringe Menge bei bis zu bis zu 0,075 g Metamphetaminbase oder 0,09 g Metamphetaminhydrochlorid. Die geringe Menge zum Eigenbedarf Kokain beträgt abhängig vom Bundesland bis zu 0,3 g Kokain oder 0,1 g Cocainhydrochlorid.
Abgrenzung zur nicht geringen Menge
Die geringe Menge zum Eigenverbrauch ist von der nicht geringen Menge vollkommen unabhängig.
Beispiel: geringe / nicht geringe Menge Kokain
Geringe Menge Kokain: Je nach Bundesland 0,3g Kokain brutto.
“Normalmenge” Kokain: Bis zu 5,0 g Cocainhydrochlorid Wirkstoff vor.
Nicht geringe Menge Kokain: Ab 5,0 g Cocainhydrochlorid Wirkstoff.
Richtlinien für die geringe Menge Marihuana zum Eigenbedarf
Die Meisten Bundesländer haben Richtlinien zur Bearbeitung von Betäubungsmitteln erlassen.
In zwölf Ländern wurde eine Obergrenze festgelegt, bis zu der von einer geringen Menge Marihuana ausgegangen werden kann:
Land | Geringe Menge |
---|---|
Baden-Württemberg | 6 g |
Brandenburg | 6 g |
Bremen | 15 g |
Bayern | 6 g |
Hamburg | 6 g |
Hessen | 6 g |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 g |
Niedersachsen | 6 g |
Nordrhein-Westfalen | 10 g |
Rheinland-Pfalz | 10 g |
Saarland | 6 g |
Sachsen und Sachsen-Anhalt | 6 g |
Schleswig-Holstein | 6 g |
Thüringen | 10 g |
Einzig in Berlin besteht noch das Modell der Unter- und Obergrenze. Bis zur Untergrenze muss von der Verfolgung grundsätzlich abgesehen werden. Bis zur Obergrenze kann von der Verfolgung abgesehen werden.
Die Untergrenze liegt in Berlin bei 10 g, die Obergrenze liegt bei 15 g.
Richtlinien geringe Menge harter Drogen (Kokain, “Speed”, “Crystal”)
Nicht geringe Menge in Bremen
Bis 2020 lag die geringe Menge zum Eigenbedarf in Bremen auch bei 6 Gramm. Bremen hat nun praktisch das Berliner Modell übernommen und eine Einstellung bis 15 Gramm ermöglicht. Bis 15 Gramm kann die Staatsanwaltschaft einstellen, bis 10 Gramm ist das Verfahren grundsätzlich wegen geringer Menge zum Eigenbedarf einzustellen.
Pressemitteilung vom 06.03.2020: Mehr Augenmaß im Umgang mit Cannabis-Konsumentinnen und -Konsumenten, Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung
Geringe Menge: Bei erwachsenen Konsumenten, die mit bis zu 15 Gramm Cannabisprodukten (bislang 6 Gramm) aufgegriffen werden, kann künftig von einer Strafverfolgung abgesehen werden.
Vereinfachte Anwendung: Bei Mengen von unter zehn Gramm ist das Ermittlungsverfahren bei erwachsenen Konsumentinnen und Konsumenten künftig grundsätzlich einzustellen.
Richtlinien geringe Menge harter Drogen (Kokain, “Speed”, “Crystal”)
Einige Bundesländer haben Richtlinien erlassen, um den Umgang der Staatsanwaltschaft mit sonstigen Betäubungsmittel zu regeln:
Baden-Württemberg: Keine Anwendung von § 31a BtMG bei harten Drogen
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen: Hier können derartige Entscheidungen in Ausnahmefällen durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden
Sachsen: Einstellungen nur in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei bis zu 3 Tabletten Ecstasy
Nordrhein-Westfalen: Heroin, Kokain, Amfetamin: bis zu 0,5 g bzw. bis zu 3 Konsumeinheiten
Brandenburg: Einstellung bei bis zu 3 Konsumeinheiten möglich
Bremen: Einstellung nach § 31a BtMG bei Heroin und Kokain bis zu 1 g und Ecstasy bis maximal 4 Tabletten möglich
Hamburg: Einstellung nach § 31a BtMG bei Heroin und Kokain bis zu 1 g und Ecstasy bei deutlich unter 10 Tabletten möglich
Schleswig-Holstein: Einstellung nach § 31a BtMG bei Kokain und Amphetamin bis zu 3 g, Heroin bis zu 1 g und grundsätzlich bei anderen Betäubungsmitteln möglich
Die geringe Menge zum Eigenbedarf bestimmt sich grundsätzlich nach der Bruttomenge. Zum Beispiel wäre bei 18g Marihuana unabhängig vom Bundesland die geringe Menge nicht mehr gegeben. Der Wirkstoffgehalt ist unerheblich. In Ausnahmefällen erfolgen auch Einstellungen mit höheren Bruttomengen, wenn offensichtlich eine extrem geringe Wirkstoffkonzentration vorliegt. Einstellungen haben wir zum Beispiel in Bayern erreicht bei Mengen um 40 bis 80 Gramm Stengel und Blattmaterial mit sehr geringem Wirkstoffgehalt.
Die nicht geringe Menge stellt auf die Wirkstoffmenge ab. Zum Beispiel ist bei 10g THC (rund 75 – 100g Marihuana brutto) Wirkstoff unabhängig von der Menge Marihuana die nicht geringe Menge deutlich überschritten.
Rechtsfolgen der Einstellung nach § 31a BtMG
Gegebenenfalls beschlagnahmte Betäubungsmittel werden eingezogen und vernichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte im Wiederholungsfall mit Strafverfolgung rechnen muss, dies ist aber nicht zwingend der Fall. Auch bei wiederholte Tatbegehung zum Eigenverbrauch ist die Anwendung von § 31 a StPO nicht ausgeschlossen, jedoch deutlich unwahrscheinlicher. Beim dritten Fall „soll“ nicht mehr eingestellt werden. Daher ist eine Einstellung im dritten Fall äußerst selten.
Die Einstellung nach § 31a BtMG hat nicht die Wirkung des Strafklageverbrauchs. Die folgenlose Einstellung nach § 31a BtMG erwächst nicht in Rechtskraft. Deswegen kann von der Staatsanwaltschaft das Verfahren theoretisch jederzeit ohne neue Tatsachen oder Beweismittel wiederaufgenommen werden. Dies geschieht aber äußerst selten.
Da die Einstellung nach § 31a BtMG grundsätzlich folgenlos ist, gibt es keinen Rechtsbehelf gegen diese Einstellung.
Eine Eintragung in das einfache Führungszeugnis erfolgt nicht. (Wann wird ein BtM Eintrag aus dem Führungszeugnis gelöscht?) Das Ermittlungsverfahren wird jedoch in der polizeilichen Kriminalakte gespeichert. Das führt leider oft zu deutlich erhöhtem Aufwand bei allgemeinen Verkehrskontrollen.