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Geringe Menge zum Eigenbedarf 31a BtMG

Geringe Menge zum Eigenbedarf

Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG nach § 31a BtMG einstellen, wenn nur eine geringe Menge zum Eigenbedarf (richtig: Eigenverbrauch) vorliegt.

Voraussetzungen: geringe Menge zum Eigenbedarf

Absehen von der Verfolgung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • geringe Menge, Die geringe Menge zum Eigenbedarf Marihuana / Haschisch liegt abhängig vom Bundesland in Süddeutschland bei bis zu 6 g brutto oder 0,045 g THC
  • Schuld des Täters als gering anzusehen
  • zum Eigenverbrauch bestimmt
  • kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
  • Anbau, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Durchführung, Erwerb, Besitz

Unsere Spezialisten für Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen deutschlandweit.
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Die Staatsanwaltschaft kann nach § 31a I BtMG grob zusammengefasst von der Verfolgung absehen und das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn lediglich eine geringe Menge zum Eigenverbrauch vorgeworfen wird. Anders als bei nicht geringer Menge ist hier auf die Menge Brutto abzustellen und nicht auf die Wirkstoffmenge. Die Qualität ist also grundsätzlich egal.

Die Einstellungspraxis und die Richtlinien unterscheiden sich je nach Bundesland. In den meisten Bundesländern ist eine Einstellung nur bei Marihuana und Haschisch möglich beziehungsweise Praxis. Folgende geringe Mengen dienen zur Orientierung:

BetäubungsmittelEinstellung: Geringe Menge zum Eigenverbrauch möglich
Marihuana6 g oder 0,045 g THC
Haschisch6 g oder 0,045 g THC
Amphetamin0,2 g oder 0,15 g Amphetamin Base
Methamphetamin0,075 g Base oder 0,09 g M.-Hydrochlorid
Kokain0,3 g oder 0,1 g Cocainhydrochlorid
MDMA0,36 g Base

§ 31a BtMG:

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.

§ 29 V BtMG:

Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

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Die geringe Menge zum Eigenbedarf Amphetamin (Speed) beträgt abhängig vom Bundesland bis zu 0,2 g Amphetamin oder 0,15 g Amphetamin Base. In vielen Bundesländern nimmt die Staatsanwaltschaft bei den sogenannten harten Drogen grundsätzlich keine Einstellung nach § 31a BtMG vor. Insbesondere in Süddeutschland erfolgt keine Einstellung nach § 31a BtMG bei harten Drogen.
Bei Methamphetamin liegt die geringe Menge bei bis zu bis zu 0,075 g Metamphetaminbase oder 0,09 g Metamphetaminhydrochlorid. Die geringe Menge zum Eigenbedarf Kokain beträgt abhängig vom Bundesland bis zu 0,3 g Kokain oder 0,1 g Cocainhydrochlorid.

Geringe Menge zum Eigenbedarf

Abgrenzung zur nicht geringen Menge

Die geringe Menge zum Eigenverbrauch ist von der nicht geringen Menge vollkommen unabhängig.

Beispiel: geringe / nicht geringe Menge Kokain

Geringe Menge Kokain: Je nach Bundesland 0,3g Kokain brutto.

“Normalmenge” Kokain: Bis zu 5,0 g Cocainhydrochlorid Wirkstoff vor.

Nicht geringe Menge Kokain: Ab 5,0 g Cocainhydrochlorid Wirkstoff.

Richtlinien für die geringe Menge Marihuana zum Eigenbedarf

Die Meisten Bundesländer haben Richtlinien zur Bearbeitung von Betäubungsmitteln erlassen.
In zwölf Ländern wurde eine Obergrenze festgelegt, bis zu der von einer geringen Menge Marihuana ausgegangen werden kann:

LandGeringe Menge
Baden-Württemberg6 g
Brandenburg6 g
Bremen15 g
Bayern6 g
Hamburg6 g
Hessen6 g
Mecklenburg-Vorpommern6 g
Niedersachsen6 g
Nordrhein-Westfalen10 g
Rheinland-Pfalz10 g
Saarland6 g
Sachsen und Sachsen-Anhalt6 g
Schleswig-Holstein6 g
Thüringen10 g

Einzig in Berlin besteht noch das Modell der Unter- und Obergrenze. Bis zur Untergrenze muss von der Verfolgung grundsätzlich abgesehen werden. Bis zur Obergrenze kann von der Verfolgung abgesehen werden.

Die Untergrenze liegt in Berlin bei 10 g, die Obergrenze liegt bei 15 g.

Richtlinien geringe Menge harter Drogen (Kokain, “Speed”, “Crystal”)

Nicht geringe Menge in Bremen

Bis 2020 lag die geringe Menge zum Eigenbedarf in Bremen auch bei 6 Gramm. Bremen hat nun praktisch das Berliner Modell übernommen und eine Einstellung bis 15 Gramm ermöglicht. Bis 15 Gramm kann die Staatsanwaltschaft einstellen, bis 10 Gramm ist das Verfahren grundsätzlich wegen geringer Menge zum Eigenbedarf einzustellen.


Geringe Menge:
 Bei erwachsenen Konsumenten, die mit bis zu 15 Gramm Cannabisprodukten (bislang 6 Gramm) aufgegriffen werden, kann künftig von einer Strafverfolgung abgesehen werden.
Vereinfachte Anwendung: Bei Mengen von unter zehn Gramm ist das Ermittlungsverfahren bei erwachsenen Konsumentinnen und Konsumenten künftig grundsätzlich einzustellen.

Pressemitteilung vom 06.03.2020: Mehr Augenmaß im Umgang mit Cannabis-Konsumentinnen und -Konsumenten, Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung

Die Richtlinien der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Cannabisprodukte vom 05.03.2020 zum PDF-Download

Richtlinien geringe Menge harter Drogen (Kokain, “Speed”, “Crystal”)

Einige Bundesländer haben Richtlinien erlassen, um den Umgang der Staatsanwaltschaft mit sonstigen Betäubungsmittel zu regeln:

Baden-Württemberg:  Keine Anwendung von § 31a BtMG bei harten Drogen
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen: Hier können derartige Entscheidungen in Ausnahmefällen durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden
Sachsen: Einstellungen nur in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei bis zu 3 Tabletten Ecstasy
Nordrhein-Westfalen: Heroin, Kokain, Amfetamin: bis zu 0,5 g bzw. bis zu 3 Konsumeinheiten
Brandenburg: Einstellung bei bis zu 3 Konsumeinheiten möglich
Bremen: Einstellung nach § 31a BtMG bei Heroin und Kokain bis zu 1 g und Ecstasy bis maximal 4 Tabletten möglich
Hamburg: Einstellung nach § 31a BtMG bei Heroin und Kokain bis zu 1 g und Ecstasy bei deutlich unter 10 Tabletten möglich
Schleswig-Holstein: Einstellung nach § 31a BtMG bei Kokain und Amphetamin bis zu 3 g, Heroin bis zu 1 g und grundsätzlich bei anderen Betäubungsmitteln möglich

Die geringe Menge zum Eigenbedarf bestimmt sich grundsätzlich nach der Bruttomenge. Zum Beispiel wäre bei 18g Marihuana unabhängig vom Bundesland die geringe Menge nicht mehr gegeben. Der Wirkstoffgehalt ist unerheblich. In Ausnahmefällen erfolgen auch Einstellungen mit höheren Bruttomengen, wenn offensichtlich eine extrem geringe Wirkstoffkonzentration vorliegt. Einstellungen haben wir zum Beispiel in Bayern erreicht bei Mengen um 40 bis 80 Gramm Stengel und Blattmaterial mit sehr geringem Wirkstoffgehalt.

Die nicht geringe Menge stellt auf die Wirkstoffmenge ab. Zum Beispiel ist bei 10g THC (rund 75 – 100g Marihuana brutto) Wirkstoff unabhängig von der Menge Marihuana die nicht geringe Menge deutlich überschritten.

Rechtsfolgen der Einstellung nach § 31a BtMG

Gegebenenfalls beschlagnahmte Betäubungsmittel werden eingezogen und vernichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte im Wiederholungsfall mit Strafverfolgung rechnen muss, dies ist aber nicht zwingend der Fall. Auch bei wiederholte Tatbegehung zum Eigenverbrauch ist die Anwendung von § 31 a StPO nicht ausgeschlossen, jedoch deutlich unwahrscheinlicher. Beim dritten Fall „soll“ nicht mehr eingestellt werden. Daher ist eine Einstellung im dritten Fall äußerst selten.

Die Einstellung nach § 31a BtMG hat nicht die Wirkung des Strafklageverbrauchs. Die folgenlose Einstellung nach § 31a BtMG erwächst nicht in Rechtskraft. Deswegen kann von der Staatsanwaltschaft das Verfahren theoretisch jederzeit ohne neue Tatsachen oder Beweismittel wiederaufgenommen werden. Dies geschieht aber äußerst selten.

Da die Einstellung nach § 31a BtMG grundsätzlich folgenlos ist, gibt es keinen Rechtsbehelf gegen diese Einstellung.

Eine Eintragung in das einfache Führungszeugnis erfolgt nicht. (Wann wird ein BtM Eintrag aus dem Führungszeugnis gelöscht?) Das Ermittlungsverfahren wird jedoch in der polizeilichen Kriminalakte gespeichert. Das führt leider oft zu deutlich erhöhtem Aufwand bei allgemeinen Verkehrskontrollen.

47 Kommentare zu “Geringe Menge zum Eigenbedarf 31a BtMG”

  • Lara

    says:

    Hallo, könnte jemand Tipps geben, was bei der Durchführung eines fachärztlich-psychiatrischen Gutachtens bei einem Facharzt oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle gefragt wird und was man da wissen sollte?
    Danke im Voraus.

    Antworten

  • René

    says:

    Beste Kanzlei ever!
    Ich habe mein Problem geschildert und innerhalb kürzester Zeit habe ich schon eine Rückmeldung und ein Telefontermin bekommen. Super schnell und sehr informativ. Meine Bedenken Polizeilichen Stress zu bekommen, sind nun komplett verflogen.
    Danke an K. Grubwinkler und die Kanzlei

    Antworten

  • Sandra

    says:

    hallo ich hätte 10 gram meth aus dem Internet bestellt ,wurde vom Zoll abgefangen 50 Gram Speed Paste mit ein Reinheit von 3 Gram Sulfat , ich bin süchtig und brauche ca 1 bis 2 Gram am Tag ich habe versucht auf Speed umzusteigen deswegen auch 5 Gram Speed, bei meiner Hausdurchsuchung wurden dann ca 40 Gram Speed Paste und ca 5 Gram meth gefunden .dann noch Valium die zum runterkommen brauch.

    Mir wird Handel vorgeworfen weil wo bestellungen abgefangen wurden.
    da auch Bargeld hatte was ich als Taschengeld von Männern bekommen habe wo mein Körper dafür gab. um den Konsum zu finanzieren. im junie war die Durchsuchung und bis heute weiss ich nicht was passieren wird , Anwalt hat Akten Einsicht beantragt aber auch nichts mehr von gehört.

    ich mittlerweile vom meth weggekommen bin nutze aber noch Speed, vorher hatte ich alvalin und tenuate verschrieben bekommen vom Arzt und war so gut alles. was was macht und den Hunger unterdrückt und mich wach werden ließ, aber alle diese Medikamente gingen vom Markt und meine Probleme fingen an. und ein bekannter Rat mir anstatt regenon Amphetamine zu nehmen. was ich dann tatt und die Wirkung von Speed Met fast genau so ist wie die vom tenuate regenon

    ich bin auch schon bei einer Drogen Beratung,

    meine handies bei der Polizei dort wird die Polizei sehen das ich abundzu Männer Besuch hatte, aber sie werden auch sehen das ich nie mit Drogen gehandelt habe was mir vorgeworfen wird. es wurden bei der Hausdurchsuchung insgesamt 4000 Euro bei mir gefunden wo ein Teil eine Kaution zu Zimmer Untermiete war und das andere Geld angesammelt von den Männern besuche,

    ich bin auch in Psychotherapie und bei verschiedenen Psychologen wegen Meinen ganzen psychischen Erkrankungen wo meine Ärztin mir Bupropion verschrieben hat wo ich auch gut mit klar komm. aber nicht die Wirkung wie vom alvalin tenuate regenon .

    muss ich in Haft ?
    ich weiss nicht ob ich eine Haftstrafe überleben werde und alleine dieser Gedanke daran ich nicht mehr weiter, weiss
    diese Ungewissheit.

    Antworten

  • A. M.

    says:

    Ich bitte um einen Telefontermin

    Antworten

  • TOM

    says:

    Ich habe ein Schreiben der Kripo (Hessen) erhalten und wurde vorgeladen. Vorwurf: In einem Chat-Verlauf eines hochgenommenen Dealers wurde m(ein) Chat mit Ihm gefunden und dabei sollte es sich um eine “Bestellung” von 5g Cannabis handeln. Das war es … Weder die Übergabe noch die Zahlung (bar) wurde mir vorgelegt oder belegt. Mit was muss ich hier rechnen? Ich hatte schon zwei Verfahren wegen vgl.barer Kleinmengen, vor 2Jahren die letzte mit dann 15Std. Sozialdienst. Muss ich überhaupt (ohne weitere Beweise) mit einer weiteren Reaktion (Strafe) rechnen? Es ist nur ein Chat, die Menge ist nie belegbar und die Übergabe auch nicht. Danke für eine Rückantwort

    Antworten

  • Tobias

    says:

    Wurde in Bayern mit 1g Speed an meinem Körper erwischt. Ich bin volljährig, hab keine Vorstrafen, aber in der Anklage steht es wird einem Jugendrichter übergeben. Geldstrafe oder Sozialstunden sind mir egal ich will nur nicht Pissen müssen weil ich mich dann in meine Konsumfreiheit eingeschränkt fühle. Ist da eine realistische Chance das zu erreichen?

    Antworten

  • Anonym

    says:

    Hallo,
    Wurde von Polizei gehalten auf dem Weg von Holland nach Deutschland und hatte dabei 6-7g Grass. Kommt nur ein Geldstrafe oder kann auch sein das ich Knast gehen muss ?

    Antworten

  • Anonym

    says:

    Ich wurde mit 0,5 g hash in Bayern erwischt (Jugendstrafrecht). Ist eine Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich?

    Antworten

    • Anonym

      says:

      ja, ich wurde ebenfalls mit 0,6 Gramm gras erwischt sehe deinen Fehler einfach ein und wahrscheinlich wird es eingestellt mit vielleicht Sozialstunden oder das Jugendamt oder die Jugendgerichtshilfe gibt die ein erziehungsgespräch und die Sache ist gegessen

      Antworten

  • Anonym

    says:

    Ich habe gestern einen Brief von der Kripo Siegburg bekommen. Angeblich habe ich 5g Cannabis über das Darkweb erworben. Der Tatzeitpunkt soll 5 Jahre her im Jahr 2017 gewesen sein. Wie stehen Ihrer Meinung nach die Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird? (Ohne die Akte zu kennen natürlich schwierig)

    Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    Antworten

  • Bernd

    says:

    Guten Morgen,

    Bei einer hausdurchsuchung wurden 15 g Meth Amph. Und knapp 100 g Gras sichergestellt.

    die Kriminalpolizei hat wohl vergessen den Mieter der durchsuchten Wohnung in Haft zu nehmen.¿?!
    welchen Spielraum gibt es, bis es zu einer sofortigen Festnahme kommt ?

    bitte um Rückmeldung

    mit freundlichen grüßen,

    Antworten

  • Thomas

    says:

    Hallo ich habe heute aus heiterem Himmel eine Vorladung erhalten für einen Allgemeinen Verstoß mit Amphetamin und seinen Deviraten §29 Btmg vom 19.02. – 28.02.2020.
    Das ist doch schon fast 3 Jahre her. Und auch mit Adresse aus meiner früheren Wohnung.
    Wie kann das sein das ich jetzt erst Post bekomme nach so langer Zeit.
    Über Antwort freue ich mich

    Antworten

  • Benjamin Pfleger

    says:

    Guten Abend Herr Grubenwinkler.
    Ich wurde 2 Tage nach meinem Urlaub in Holland auf dem E-Scooter angehalten und musste einen Urintest abgeben. Ich hatte dort THC Konsumiert. Der Test war natürlich positiv.
    Mir wurde besitz vorgeworfen, obwohl ich nichts dabei hatte und natürlich auch Zuhause nichts habe. Ich würde das in Deutschland auch nicht machen. (komme aus Baden-Württemberg) Weder Konsum noch Erwerb. Das Verfahren wurde zwar eingestellt mit Vermerk auf eine Ordnungswidrigkeit, aber ich finde es ungerecht das mir Besitz vorgeworfen wird, obwohl ich nichts besitze! Zudem ist man zwei Tage nach Konsum vollkommen nüchtern! Ich war in keinster Weise eingeschränkt. Ich habe mir auch sonst noch nie etwas zu Schulden kommen lassen! Ich finde das dieses Verfahren die reinste Farce ist und würde gerne wissen ob dieses Vorgehen legal ist und warum das so gehandhabt wird?! Kann ich mich dagegen wehren? Natürlich werde ich nun auch meinen Führerschein verlieren. 🙁
    Falls ich mich dagegen wehren kann, könnte ich Sie Herr Grubenwinkler damit beauftragen?

    Antworten

  • Arnold

    says:

    Hi, auf einem Festival in BW, wurde vorgestern eine Tasche sichergestellt, in der sich mein Portemonnaie und mein Handy , sowie ein anderes Handy und der Auto Schlüssel eines dritten befanden. In dieser Tasche wurden auch 4 Ecstasy Tabletten gefunden. Als ich meine Sachen abholen wollte habe ich ausgesagt dass ich nicht weiß wem die Tasche und die Pillen gehören, so auch die anderen. Ich wurde als Beschuldigter aufgenommen, da mein Ausweis in dieser Tasche war.

    Mit welchen Konsequenzen kann oder muss ich rechnen ?

    Antworten

  • Anja Schulte-Goecking

    says:

    Hallo ich wurde letztens am Bahnhof kontrolliert und ich hatte 0,6gramm speed mit zum eigengebrauch ich musste mich komplett ausziehen und bei der frage ob ich Betäubungsmittel bei mir hättehabe ich freiwillig das Tütchen der Polizeibeamten ausgehändigt und hab von vornherein gesagt das ich das ab und zu konsomiere weil ich sonst nichts geregelt bekomme es aber nicht regelmäßig nehmejezt hab ich eine Anklageschrift bekommen obwohl die Beamten gesagt hatten das es eingestellt wird ich habe 2fach Bewährung offen muss ich jetzt ins Gefängnis ich würde alles verlieren wohnung hund habe Aussicht auf einen 1,25 euro job bitte um Antwort danke

    Antworten

  • OB

    says:

    Hallo, wie wird es bei einem amphetamin derivat in BW geregelt, dessen Menge bei 900 mg = 90 Tabletten liegt und bei der Einfur endeckt wurden. Mit was kann man rechnen?

    Antworten

  • Chris

    says:

    Hallo.
    Hätte da mal ne Frage. Ich wurde bei uns in Halle S. am Hauptbahnhof kontrolliert. Man
    1-2g Gras bei mir gefunden. Die Polizei hat es mir abgenommen und gefragt, ob ich einen Durchschlag haben möchte. Dies habe ich verneint. Ich habe außerdem nichts unterschrieben, das etwas bei mir gefunden wurde. Welche rechtlichen Konsequenzen erwarten mich? Kann man mir den Führerschein daraufhin entziehen? Da ich schon eine MPU machen musste habe ich Angst davor. Gerade weil dieses Gras sich in einer Gürteltasche befand, welche ein Kumpel den Vortag bei mir vergessen hatte. Ich wollte es ihm nach der Arbeit vorbeibringen. Kann man mich rechtlich doppelt und dreifach bestrafen?

    Antworten

  • Carlos

    says:

    Hallo, ich wurde dieses Wochenende in Baden-Württemberg mit 1 Tablette Ecstasy und weniger als 0,5 gramm Kokain kontrolliert (nicht im Straßenverkehr). Mit Welchen Folgen habe ich zu rechnen?
    Über eine Info wäre ich sehr dankbar!

    Antworten

  • Torsti866

    says:

    Hallo,Ich hatte (Fahrradfahrer)in meiner kleinen hosentasche,eine tüte mit 0,08g kokain
    Staatsanwaltschaft will nun 30€a30tagessätze
    0.08g
    Einstellung möglich?

    Antworten

    • Torsti866

      says:

      Muss dazu sagen,es wurde kein drogentest gemacht…abgenommen und gute Weiterfahrt

      Antworten

  • Anonym

    says:

    ich wurde von der polizei mit 0,01 – 0,02 Crystal erwischt hatte bewehrung! Jetzt droht mir Bewehrungswiederruf!

    Antworten

  • Cyrus

    says:

    Hey, bin mit 2kg Methamphetamin hochgenommen worden. Habe ich mit einer Haftstrafe zu rechnen, oder könnte diese noch zur Bewährung ausgesetzt werde?

    Antworten

    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht

      says:

      Das wird ein hartes Stück Arbeit, Bewährung ist aber möglich.

      Antworten

  • Jamie

    says:

    Wunderschönen guten Tag,
    Ich wurde von der Kriminalpolizei abgefangen mit 2G Amphetamin die ich für ein Kumpel dabei hatte da er diese bei mir liegen gelassen hat und ich ihm diese bringen wollte, ich bin derzeit noch unter Aufsicht von einer Jugendgerichtshilfe die von dem Richter veranlagt wurde, habe der Kripo das Zeug freiwillig ausgehändigt. Habe denen es auch erklärt warum ich es bei mir führe, was für eine Strafe würde auf mich zukommen? Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht

      says:

      Das ist im Jugendstrafrecht schwer abzuschätzen. Arrest wäre durchaus schon im Bereich des Möglichen, wenn es bereits Auffälligkeiten gab.

      Antworten

      • Bernd

        says:

        Bei einer hausdurchsuchung wurden 15 g Meth Amph. Und knapp 100 g Gras sichergestellt.

        die Cops haben vergessen den Mieter der durchsuchten Wohnung in Haft zu nehmen.¿?!
        welchen Spielraum gibt es, bis es zu einer sofortigen Festnahme kommt ?

        Antworten

  • Anonym

    says:

    Hallo! Super informativ und gut zusammengefasst, ich finde aber leider keine Quellen zu euren Angaben zum Eigenbedarf. Für eine Hausarbeit bin ich derzeit das Internet nach wissenschaftlichen Quellen zu diesem Thema am durchforsten, bin jedoch nicht sicher, wie wissenschaftlich eure Webseite ist bzw ob sie ohne Quellen für meinen Dozenten überhaupt wissenschaftlich ist. Darf ich fragen, woher ihr die Informationen zum Eigenbedarf in den verschiedenen Bundesländern her habt? (Im BtMG selbst habe ich diese nicht gefunden.) Ich vertraue euch, aber mein Vertrauen reicht für eine Hausarbeit nicht aus… Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Viele Grüße und vielen Dank schon mal!

    Antworten

    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht

      says:

      Eine Homepage würde ich nicht zitieren.

      Die geringe Menge hat jedes Bundesland selbst definiert und dann auch noch unterschiedlich bekanntgegeben.

      Das hier ist wahrscheinlich hilfreich:
      Justizministerkonferenz

      Antworten

      • Beni

        says:

        ich bin auf Bewährung wegen Verstoß gegen BtMG und würde heute von der Polizei kontrolliert und hatte eine Tüte mit koks ca. 0,1 nicht Mal ganz soviel und Heroin mit ungefähr 0,1-0,15 g einstecken.. kann ich in bei dieser Menge eine Geldstrafe einfach bekommen oder ist das eine größere Sache und wird ganz böse enden. lebe in Bayern .. bitte um eine Antwort:)

        Antworten

  • Sb18

    says:

    Ich wurde mit 10g Cannabis im Saarland erwischt. Das erworbene Gras war nur zum Eigenverbrauch bestimmt und das habe ich der Polizei auch klar gemacht (hoffentlich). Die Person musste ich leider verraten, ich weiss aber überhaupt nicht, was jetzt auf mich zukommt

    Antworten

    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.

      says:

      Eine Einstellung nach § 31a BtMG haben Sie bei dieser Menge nicht mehr zu erwarten. Es kann aber sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Geldauflage einstellen wird.

      Antworten

      • Anonym

        says:

        Hallo, ich wurde vom Landeskriminalamt beim Kauf von Cannabis erwischt , es waren 2g.
        Ich stritt erst alles ab aber dann hab ich es zugegeben und den Beamten das Gras gegeben. Ich habe ihnen erklärt das es zum Eigenbedarf dient.
        Sie haben mich über die Person befragt bei dem ich es gekauft habe ( sie haben ihn wahrscheinlich schon länger beobachtet )
        Meine Frage ist , muss ich jetzt mit einer Anklage rechnen ?
        Ich bin nicht Vorbestraft.
        Mit freundlichen Grüßen

        Antworten

        • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht

          says:

          Nein, ohne Vorstrafen dürfte beim Erwachsenen nach § 31a BtMG eingestellt werden-

          Antworten

  • Tanja zinkezz

    says:

    Ihr seit zu keiner normalen Diskussion fähig

    Antworten

  • Tanja zinkezz

    says:

    Euch haben doch die Drogen das Gehirn gehimmelt

    Antworten

  • Tanja zinkezz

    says:

    Dann konsumiert nicht so viel

    Antworten

  • Tanja zinkezzzz

    says:

    Bin kein dealer und habe einen Konsum von 0,3g sonnst noch fragen??!! T

    Antworten

  • Tanja zinkezz

    says:

    Als

    Als btm. Er finde ich die Regelung sehr gut

    Antworten

    • Tanja zinkezz

      says:

      Euch haben doch die Drogen die Realität genommen

      Antworten

  • Anonym

    says:

    Guten tag ich bin mit einem kollege nach holland gefahren und wir haben zuzweit 200g dabei gehabt
    Ist das möglisch das wir nur geld strafe krigen oder knast? wir machen beide ausblidung

    Antworten

    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.

      says:

      Bei 200g ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die nicht geringe Menge erreicht. Damit läge die Strafbarkeit nach § 30 BtMG vor. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt dann zwei Jahre. Es dürfte aber ein minder schwerer Fall zu erreichen sein. Dann wäre sogar eine Geldstrafe möglich.

      Antworten

  • Can Wagner

    says:

    So ein Bullshit den du da schreibst, lese dich erstmal in Drogenkunde ein und dann behaupte etwas con Kokain und Amphetamin mit methylphenidat. Es sind Dextoamphetamine und andere Stoffe, wenn du keine Kenntnisse darüber besitzt äußere dich nicht was Frei ist und was nicht. Einfach nur bescheuert….

    Antworten

    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.

      says:

      Bei uns werden keine Kommentare gelöscht. Wir bitten aber darum, sachlich zu bleiben.

      Antworten

  • Anonymususer

    says:

    Hallo,
    schon lächerlich das uns mit solche regeln unser freiheit und das recht zum mensch sein genommen wird!! Ein mensch ist erst dann frei wenn er selbst bestimmen kann welche mengen er an drogen mit sich führt. Würde man alle drogen der welt legalisieren kokain heroïn speed crystal und mdma also auch die vermeintlich Harmlose drogen. Dann wäre der mensch auch erst richtig frei. Leider gehören drogen zu unseren gesellschaft als medikamente oder als genussmittel. Alkohol ist unbegrenzt und unkontrolliert verfügbar. Wenn mehrere studiën belegen das es mit grosser Wahrscheinlichkeit gesünder ist in der schwangerschaft zu konsumieren und das ein einzige gläschen wein bei baby zu ein dauerhaften schaden führen kann! Dann verstehe ich nicht warum man immer noch behauptet cannabis sei ein einsteigersdroge während es eher bei tabak und Alkohol der fall ist. Wer das erste mal zum joint greift hat in der regel auch schon vorher zigaretten geraucht! Behaupten wir aber von tabak das es eine einsteigersdroge ist? Ich kenn soviele menschen die in den alter von 13 – 14 – 15 getrunken haben aber angeblich sei der jugendschutz bei diesen Substanzen besser reguliert. Jemand der 13 ist kommt auch an sein alk wie ein 18 jähriger. Wir wären erst dann frei wenn der staat die harte drogen legalisiert und unter einer kontrolierte abgabe beim arzt apotheker und co bekommt wie sie es heutzutage mit methadon machen oder ritalin ich finde es traurig wenn man den kinder lieber methylphenidat gibt und in kauf nimmt das es wie cocaïne die wiederaufnahme von kokain Hemmt und somit sorgt dafür sorgt das kein dopamin mangel beim dopamin spiegel hersch aber hier wird völlig ausser acht gelassen das methylphenidat von der wirkung her eine mischung aus kokain und amphetamin ist ein wenig Vergleichbar mit cloud nine. Cloud nine ist mdpv was heute als droge verteufelt wird aber in 10 jahren als wundermittel für adhsler gehypt werden wird komische welt so lange sich hier keine verbessern auf zeigt scheisse ich auf unsere regieren. Dann sieht man überall draussen weil europawahl ist wir helfen menschen und wir tun alles für euer recht wo bei die rechte eines drogen Konsumenten völlig ausser acht gelassen wird. Fuck the police and fuck the system. Dann wollen wir nicht von menschen reden den mit cannabis geholfen werden kann leute den es aber nicht gestattet wird menschen die ohne cannabis leiden und es nicht bekommen weil ihre störung oder krank heit nicht schwerwiegend genug ist. Also ein autist der sich durch selbstverletzenden verhalten sich selbst zu erheblichen schaden führt bei den Betroffenen kindes ist also nicht schwerwiegend genug ich schäme mich ein mensch zu sein und ich schäme mich dafür das es in unse welt nur um geld und macht geht. Menschliches wohl befinden steht an letzter stelle. Wie beuten wir ein mensch am besten aus? Indem wir ihn glauben lassen das er es gut hat und frei ist während er es in wirklichkeit nicht ist leider werden die meisten von euch mich nicht verstehen das ist nicht schlimm aber ihr solltet genau darüber nach denken ich bin mir sicher so Viele gewaltstraftäter wären mit illegale Substanzen geholfen ich habe kein beweis dafür ich bin aber sehr agressiv und unter der einnahme von cannabis sind all diese probleme weg ✌️

    Antworten

    • karl

      says:

      kann dich dir nur zustimmen…..

      Antworten

      • Jens Lucas

        says:

        Ein Hoch auf Karl&dann kämpfen wir für unsere Rechte.In diesem Sinne …..euer Peaceman

        Antworten

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