Die zukünftige Bundesregierung möchte Cannabis entkriminalisieren und wird voraussichtlich die kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften erlauben. Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Welche Voraussetzungen Betreiber erfüllen müssen, um ein lizenziertes Geschäft für die Abgabe von Cannabis zu eröffnen, wird sich zeigen.
Koalitionsvertrag – kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften
Im Koalitionsvertrag heißt es zum lizenzierten Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften:
Drogenpolitik Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.
KOALITIONSVERTRAG ZWISCHEN SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP, 2021
Kommt die Legalisierung sicher?
Im Koalitionsvertrag haben sich die zukünftigen Regierungsparteien auf eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften geeinigt.
Ein Koalitionsvertrag ist kein rechtsverbindlicher Vertrag. Im Koalitionsvertrag einigen sich lediglich die zukünftigen Regierungsparteien auf das Regierungsprogramm und die zukünftigen Vorhaben. Der Koalitionsvertrag legt lediglich die Bedingungen fest, unter denen die Parteien eine Koalition bilden. Die Richtlininenkompetenz verbleibt beim Bundeskanzler, die einzelnen Abgeordneten sind in ihrer Mandatsausübung weiterhin frei. Der Inhalt Koalitionsvertrag ist lediglich eine politische Absichtserklärung.
Theoretisch ist es also möglich, dass sich die Regierungsparteien nicht auf eine konkrete Form der Legalisierung und der Lizenzierung zum Verkauf von Cannabis einigen können. Sofern kein Gesetzentwurf zustande kommt oder ein Gesetzentwurf im Parlament keine Mehrheit bekommt, scheitert die Legalisierung von Cannabis.

Wann wird Cannabis legalisiert? Wann kann ich ein lizenziertes Geschäft eröffnen?
Vor beginn der Koalitionsverhandlungen waren insbesondere drei Varianten der Entkriminalisierung im Gespräch:
- Regulierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften.
- Herabstufung von Besitz in Kleinmengen zur Ordnungswidrigkeit. Damit würde der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf nur noch mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Ermessen könnte hierbei der Polizei und Staatsanwaltschaft überlassen werden.
- BtMG-Verstöße wegen geringer Mengen Cannabis werden toleriert und allgemein nicht verfolgt. Diese Variante könnte schon heute über § 31a BtMG durchgeführt werden.
Durchgesetzt hat sich mit regulierter Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften die sicherste, aber auch komplexeste Variante. Die einfacheren Formen der Legalisierung / Entkriminalisierung wäre viel schneller durchsetzbar gewesen. Die Abgabe in lizenzierten Geschäften muss ausführlich geregelt werden, vor allem muss nicht nur das BtMG geändert sondern auch das verwaltungsrechtliche Lizenzierungsverfahren geregelt werden.
Aktuell gehen wir davon aus, dass eine Legalisierung von Cannabis und Abgabe in lizenzierten Geschäften frühestens Ende 2022 beschlossen wird. Eher ist damit zu rechnen, dass die Regelung erst in zwei Jahren in Kraft tritt.
Können einzelne Bundeländer die Legalisierung verweigern?
Der im Koalitionsvertrag beabsichtigte Verkauf in lizenzierten Geschäften ist nur durch eine Änderung/Ergänzung des BtMG durchführbar. Das BtMG ist bundesrecht und wenn die Entkriminalisierung und Lizenzierung richtig geregelt wird, gilt das bundesweit. Anders wäre es, wenn die Entkriminalisierung über § 31a BtMG vollzogen würde. Hier haben die Bundesländer über die Exekutive und Justizminister die Kompetenz, Weisungen zu erteilen.
Wird Anbau von Cannabis legal? Kann ich nach Legalisierung Cannabis anbauen?
Der private Anbau von Cannabis wird nach aktuellem Wortlaut des Koalitionsvertrages nicht Teil der Entkriminalisierung sein. Ein lizenzierter Anbau ist aktuell nur unter den Voraussetzungen der Ausnahmen aus Anlagen I und III BtMG möglich. Aktuell ist der Anbau legal, der zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle gemäß den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe erfolgt. Im Übrigen ist der genehmigte Anbau von Nutzhanf legal nach Anlage I BtMG. Zu diesen Ausnahmen wird im Rahmen der Legalisierung von Cannabis noch der Anbau zu Genusszwecken geregelt werden müssen. Das entsprechende Lizenzierungsverfahren dürfte noch strenger und komplexer werden als die Lizenzierung eines Geschäfts zum Verkauf von Cannabis. Nach dem aktuellen Wortlaut des Koalitionsvertrages zu Cannabis wird es keinen legalen privaten Anbau geben.