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Neuer Grenzwert bei Cannabis im Straßenverkehr: 3,5 ng/ml THC

Das Verkehrsministerium hat heute den Vorschlag der interdisziplinären Expertengruppe für die Festlegung eines THC-Grenzwertes im Straßenverker veröffentlicht:

Der neue Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr zu § 24a StVG soll bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegen.

Die Expertengruppe empfiehlt die Einführung eines Wirkungsgrenzwertes in Höhe von 3,5 ng/ml THC im Blutserum im Rahmen des abstrakten Gefährdungsdelikts des § 24a II StVG vorgeschlagen.

  • Basiswert von 3,5 ng/ml als mittlere Konzentration, bei der Gelegenheitskonsumenten eine mit 0,2 ‰ BAK vergleichbare Beeinträchtigung aufweisen können.
  • Ausgleich der durch die Verzögerung zwischen Ereignis (Unfall, Verkehrskontrolle) und Blutentnahme möglichen THC-Konzentrationsabnahme mittels Abzugs von 1ng/ml.
  • Pauschaler, durch mögliche Messfehler bedingter Sicherheitszuschlag von 1 ng/ml (40 % von 2,5 ng/ml).

Verbot des Mischkonsums mit Alkohol

Die Expertengruppe empfiehlt, den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr absolut zu untersagen. Für Cannabiskonsumenten soll ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG für Fahranfänger und junge Fahrer gelten. Diese Regelung war absehbar, ist aber faktisch kein absolutes Novum. In Bezug auf Führerschein und die Fahrerlaubnisverordnung FeV war Mischkonsum schon immer tödlich. Entziehung der Fahrerlaubnis und MPU war bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol immer schon kaum abzuwenden. Da die fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen waren immer schon bedeutend einschneidender als die Reine Ordnungswidrigkeit bei § 24a StVG.

Ordnungswidrig würde nach dann neuer Regelung handeln, wer als Cannabiskonsument und Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. „Alkoholwirkung“ dürfte nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand erst ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft auszugehen sein, um Messwertunsicherheiten und endogenen Alkohol auszuschließen. In den genannten Werten sind die erforderlichen Sicherheitszuschläge enthalten.

THC Schnelltests im Straßenverkehr

Die Expertengruppe schlägt Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit vor. Bei häufigerem Konsum kann die THC-Konzentration über 3,5 ng/ml liegen, obwohl mehrere Tage zwischen Konsum und Fahrtantritt liegen. Das gründet sich auf den deutlich längeren Abbauzeiten. Trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren liegen insbesondere Dauerkonsumenten dann über dem Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt. Daher wird vorgeschlagen, dass Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums erforderlich sind.

Ausfallerscheinungen

Wenn ein Fahrer Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeigt, ist in jedem Fall, also auch bei negativem Speicheltest, eine Blutprobe erforderlich. In diesem Fall steht zudem auch eine (relative) Fahrunsicherheit nach den §§ 315c bzw. 316 StGB im Raum.

8 Kommentare zu “Neuer Grenzwert bei Cannabis im Straßenverkehr: 3,5 ng/ml THC”

  • michael

    says:

    Hallo Herr Grubwinkler

    mich würde folgendes interessieren!

    sollte die 3.5 ng grenze kommen, bedeutet das dann das es erst über 3.5 ng mischkonsum ist?
    zb. 2.8 ng und 0.4 promille. wäre das dann mischkonsum?
    besten dank

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    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht

      says:

      Ja, das wäre für den Führerschein tödlich.

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  • Anonym

    says:

    юРдГ

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  • Dajan2019

    says:

    Hallo meine also ich musste wegen mehrfachen fahren unter Cannabis Einfluss eine mpu machen ich habe jetzt schon ca 7 Jahre keinen Führerschein mehr meine frage ist wen der wert auf 3.5 nanogramm steigt und meine wehrte damals noch in diesem Rahm waren ob ich dan trotzdem noch einen mpu machen muss oder meinen Führerschein dan einfach so wieder bekomme. LG

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  • Maul

    says:

    Hallo, meine Frage ist, wenn der Grenzwert bei Cannabis Konsum jetzt auf 3,5 erhöht wird und ich vor halben Jahr mit 1ng mit AM Führerschein erwischt wurde und schon mit mpu Vorbereitung angefangen habe .. Jetzt bin ich 18 geworden und möchte mein normalen Führerschein machen ..könnte die Strafe vielleicht jetzt doch wegfallen und ich mein Atrag bei Fahrschule stellen?

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  • Quantum-mechanics Engineer

    says:

    Was nützt ein Grenzwert bei THC der erstens nicht vor ort bestimmt werden kann und damit einem der Führerschein so lange abgenommen wird bis in einen paar Wochen das ergebnis da ist, und damit auch wahrscheinlich der Job weg ist. und 2. Bei Alkohol gibt es verschieden hohe werte selbst auf einem Fahrrad darf man über 0.5 Promille fahren ohne große strafe. Ich glaube da ist der lappen erst bei 1,6 weg 3. Warum misst man den THC wert der in keinem Zusammenhang mit der Rauschdauer oder dem Konsumzeitpunkt steht und somit keine Rückschlüsse zulässt ? Es gibt die anderen werte über die man genau sagen kann ob vor 3 oder 6 oder 8 Stunden Konsumiert wurde. Warum nimmt man nicht die? Und wer zum Teufel macht sich die mühe und baut 3 Pflanzen an um 4 Joins a 0.5 g pro Monat zu rauchen? weil mehr ist ja gleich Dauer Konsum und man würde immer über den 3,5Ng liegen und damit ist das Cannabis Verbot wieder da. Ich meine die haben das extra so gemacht damit nur die art Menschen die es immer auch mit Alkohol übertreiben müssen Konsumieren können weil denen eh alles egal ist und die kein Führerschein haben. Alle normalen die vernünftig die mit Cannabis umgehen können werden so viel angst um ihren Führerschein haben und nicht Konsumierern da noch ein Job und Kariere dran hängt. So ist das ergebnis der Evaluierung in 18 Monaten so sicher vorhersagbar wie Putins Wahlerfolg. Diese Regel ist eine gewollte Verzerrung um bei der Evaluierung ein gewünschtes Negatives ergebnis zu bekommen. Diese experten sind Menschen in Weißen Kitteln die mit Knüppeln und Steinen Kommunizieren. Das ist so typisch Deutsch. Wenn es hier einen Berg geben würde, Hätte man eine Selbstschussanlage drumherum gebaut. Nicht deswegen weil man nicht will das da einer hoch klettert sondern wenn einer wieder runterkommt und es überlebt. Dann müssten sie die Experten und Politiker sich ja eingestehen das sie auf dem Holzweg sind. Leider wissen wir doch alle das solche Experten/Politiker gerade in solchen fragen meiner Meinung nach Mental Retardiert sind und sich das selbst nicht eingestehen können.

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  • A. S.

    says:

    Hallo Herr Grubwinkler,
    als erstes mal hervorragende YT Videos.

    Frage : Im Jahr 2009 erhielt ich eine zweite MPU Anordnung und sollte 12 Monate Abstinenz wegen fahren unter Cannabis nachweisen.
    Die erste MPU habe ich 2004 bestanden und den FS Wiedererteilt bekommen.
    Die zweite MPU sollte nach 15 Jahren von der Führerscheinstelle nicht mehr gefordert werden können.
    Besteht der Abstinenz Nachweis nach 15 Jahren noch ?
    Kann ich den PKW – B – FS Wiedererteilt bekommen, oder muss ich den komplett neu machen. Neuerteilung

    Ein Freund musste für seinen FS per Wieder-erteilung nach 15 Jahren nur die Theorieprüfung und die Pflicht-fahrstunden machen.
    Keine Praxis-prüfung.

    Zu dem neu vorgeschlagenen THC Grenzwert von 3,5 ng/ml.
    Das ist eine Verbesserung, aber eigentlich immer noch zu niedrig.
    5/7 ng/ml. oder 10 ng/ml. wäre ein fairer wert.
    Mal abwarten was diese “neueren” Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit bringen, und wann die dann kommen.

    Ich habe gehört das manche Cannabis Patienten nach einer halben/ganze Stunde wieder Autofahren dürfen.
    Da ist der THC Wert doch bestimmt bei über 10 ng/ml.
    Gegenüber einfachen Genuss Konsumenten unfair.

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  • Sonja

    says:

    Hallo,meine Frage ist,wenn der Grenzwert nun auf 3ng erhöht wird und ich vor ca. 1 Monat mit über 1ng aber unter 3,5ng erwischt wurde,wird die Strafe dann ebenfalls fallengelassen und oder könnte ich das Urteil anfechten

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