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Sich wehren gegen Rechnung von USTID-NR.de

Aktuell kursieren wieder vermehrt Schreiben von “Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern” hinter dem die DR Verwaltungs AG steht.

Die Schreiben machen in der Regel einen offiziellen Eindruck und vermitteln den Anschein, dass es sich um eine Behörde handelt. VRechnung von USTID-NR.deordergründig werden nur die Daten des Unternehmens abgefragt. In Wirklichkeit handelt es sich aber um eine Weiterentwicklung der bekannten “Branchenbuchabzocke”. Tatsächlich handelt es sich um ein Angebot für einen Eintrag in die Onlinedatenbank USTID-Nr.de. Werden die Formulare ausgefüllt und unterschrieben, wird mit der DR Verwaltungs AG ein Vertrag über – in der Regel – zwei Jahre abgeschlossen, der zumeist dazu verpflichtet 398,88 € netto pro Jahr für den Eintrag auf USTID-NR.de zu bezahlen.

Sollte Ihnen ein solcher erster Fragebogen zugehen, sollten Sie diese auf keinen Fall zurücksenden.

Rechnung von USTID-NR.de

Sollte es schon zu spät sein und Sie eine Rechnung von USTID-NR.de oder einen Mahnbescheid von der DR Verwaltungs AG erhalten haben, gilt grundsätzlich Folgendes:

  • Zahlen Sie auf keinen Fall voreilig die Rechnung von USTID-NR.de, um die Sache schnell zu beenden. Es handelt sich oft um eine kostenpflichtige Leistung, die sich automatisch verlängert. Durch Ihre Zahlung verlieren Sie nicht nur wichtige Zeit für eine Anfechtung des Vertrages, sondern erkennen den Anspruch sogar möglicherweise konkludent an.
  • Schreiben Sie keine “Kündigung” oder kopieren Texte, die Sie im Internet gefunden haben. Auch durch eine “Kündigung” erkennen Sie möglicherweise konkludent an, dass ein Vertrag geschlossen wurde und laufen Gefahr, noch weitere Rechtsschutzmöglichkeiten zu verlieren.
  • Ignorieren Sie die Rechnung auf keinen Fall in der Hoffnung, die Gegenseite würde die Forderung nicht ernsthaft betreiben. Nach der ersten Rechnung folgt in der Regel ein Mahnbescheid sowie der Antrag auf Vollstreckungsbescheid. Damit entgehen Sie nicht einem gerichtlichen Verfahren, sondern erhöhen nur die Kosten.
  • Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Rechtsanwalt. Unsere spezialisierten Anwälte für E-Commerce Recht, Handelsrecht, Strafrecht und Zwangsvollstreckungsrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.