Im April wurde der FC Barcelona mit einem Wechelverbot für die nächsten beiden Wechselperioden und einer Geldstrafe von 450.000 Schweizer Franken belegt. Außerdem erhielt der Verein gemäß Art. 14 des FIFA-Disziplinarreglements einen Verweis.
Grund für die Sanktion war nicht Financial Fairplay, sondern der verbotene Transfer von Minderjährigen.
Der FCB hat von 2009 bis 2013 insgesamt zehn minderjährige Spieler international transferiert, obwohl dies nach Artikel 19 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Das Interesse am Schutz der angemessenen und gesunden Entwicklung Minderjähriger steht über dem rein sportlichen Interesse.
Der FCB dürfe demnach in diesem Zeitraum keine Spieler verpflichten.
Trotzdem verpflichtete der FC Barcelona in diesem Sommer Torhüter Marc-Andre ter Stegen, Stürmer Luis Suarez und vier weitere Spieler für insgesamt 153 Millionen Euro.
Dies war möglich, da der Verein Berufung eingelegt hat. Daraufhin gewährte die FIFA-Berufungskommission der Berufung aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Folgen der Sanktion erst eintreten, wenn über die Berufung entschieden worden ist.
Nun hat die FIFA-Berufungskommission die Berufung des FCB abgewiesen und die Entscheidung der Disziplinarkommission bestätigt. Ab der nächsten Wechselperiode im Winter 2015 gilt somit das nationale und internationale Wechselverbot für zwei volle aufeinanderfolgende Transferperioden.